Pflege-Bahr

Schützen Sie sich im Pflegefall vor finanziellen Belastungen

Mit dem sogenannten "Pflege-Bahr" hilft Ihnen der Staat, die im Pflegefall entstehenden Kosten zu tragen. Gemeinsam mit unserem Partner, der R+V Krankenversicherung AG, bieten wir Ihnen daher den R+V-Pflege FörderBahr (Tarif PKB) an. Profitieren Sie vom staatlichen Zuschuss in Höhe von 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr.

R+V-Pflege FörderBahr im Überblick

Staatlich geförderte Pflege-Zusatzversicherung (sogenannter "Pflege-Bahr") für die private Vorsorge

Wer privat für den Pflegefall vorsorgen möchte, erhält seit 2013 einen Zuschuss vom Staat. Die Zulage bekommen Sie, wenn Sie eine förderfähige Pflege-Zusatzversicherung abschließen, den sogenannten "Pflege-Bahr". Sichern Sie sich Ihren staatlichen Zuschuss mit dem R+V-Pflege FörderBahr. Ein weiterer Vorteil: Die R+V Krankenversicherung AG kümmert sich für Sie um alle Formalitäten bei der Beantragung und Verwaltung der Zulage.

Ihre Vorteile mit dem R+V-Pflege FörderBahr

  • Staatliche Zulage: 5 Euro pro Monat bzw. 60 Euro pro Jahr
  • Keine Formalitäten: Beantragung und Verwaltung Ihrer Zulage übernimmt die R+V
  • Überdurchschnittliche prozentuale Leistungen in den Pflegegraden 2 bis 5
  • Einfach abzuschließen: Keine Gesundheitsprüfung
  • Keine Wartezeit bei unfallbedingter Pflegebedürftigkeit
  • Leistung ist unabhängig davon, ob stationär oder zu Hause gepflegt wird
  • Hohe Flexibilität: Sie entscheiden, wofür Sie Ihr Pflegetagegeld einsetzen

Staatliche Förderung

Staatliche Förderung im R+V-Pflege FörderBahr nutzen

Sie leisten einen Eigenbetrag von mindestens 10 Euro monatlich. Dazu erhalten Sie eine staatliche Zulage von 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr. Wie hoch Beitrag und Pflegetagegeld sind, hängt von Ihrem Eintrittsalter1 ab. Sie erhalten eine monatliche Mindestleistung von 600 Euro in Pflegegrad 5.

Profitieren können Sie von der staatlichen Förderung, wenn Sie

  • mindestens 18 Jahre alt sind,
  • in der gesetzlichen Pflegeversicherung (soziale Pflegeversicherung/private Pflegepflichtversicherung) versichert sind und
  • noch keine Leistungen aus dieser beziehen oder bezogen haben.

Häufige Pflege-Irrtümer

  1. Das Eintrittsalter ergibt sich aus dem aktuellen Kalenderjahr abzüglich des Geburtsjahres.